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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KSU A-Technik AG

1. Allgemeines

1.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KSU A-Technik AG (im folgenden KSU genannt) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen betreffend Planung, Verkauf, Lieferung sowie Wartung/Unterhalt und weiteren Dienstleistungen in den Bereichen Wasch­anla­gen, Werkstatteinrichtungen und Werkzeugen, welche durch KSU und/oder seine Lieferanten oder Subunternehmen erbracht werden.

Spätestens mit einer Bestellung, bzw. einem Auftrag gelten diese Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gungen vom Kunden als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen mit Vertretern von KSU haben nur Gültigkeit, wenn diese vorgängig seitens der Geschäftsleitung der KSU schriftlich bestätigt wurden, oder falls ein Auftrag stillschweigend zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird.

1.2       Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch entsprechende Mitteilung an den Kunden jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

1.3.      Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind wegbedungen.

1.4.      Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, oder ein Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Wider­sprüchen zwischen der französischen und der deutschen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung alleine massgebend.

 

2. Offertstellung

2.1       Alle Offerten von KSU (ob schriftlich, telefonisch oder mündlich), verstehen sich freibleibend, falls schriftlich nicht anders vereinbart. KSU ist jederzeit bemüht, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Liefer­fristen jederzeit einzuhalten.

2.2       Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

 

3. Auftragsannahme

Ein Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn dieser schriftlich bestätigt ist, oder wenn mit dessen Ausführung begonnen wurde. Eine Rechnungsstellung ist einer Auftragsbestätigung gleichgestellt.

 

4. Preise

4.1       Die in den Offerten und Auftragsbestätigungen genannten Preise beziehen sich auf die bestätigten oder fakturierten Leistungen ab KSU Lager/Werk. Auf Mehr- oder Mindermengen sowie auf Nachbestellungen sind diese Preise nicht anwendbar.

4.2       In den Preisen nicht inbegriffen und daher gesondert verrechnet werden «Logistikkosten» wie Porto- und Trans­portkosten, LSVA, Spezialversicherungen, Verpackung, Expresszuschläge und Ent­sorgungskosten, sowie Planungs-, Wartungs- und Montagekosten.

Ebenfalls gesondert verrechnet werden alle für eine Montage notwendigen Bauarbeiten, Gerüste, Hebe­mittel, sanitarische- und elektrische Installationen und dazu notwendige Materialien wie Kabel, Stecker, Schalter, Schütze und Betriebsmittel wie Hydrauliköl u.ä., soweit diese Mittel nicht serienmässig zum Liefer­umfang gehören.

4.3       Alle Preise basieren auf den am Tag der Bestätigung bekannten Löhnen, Kosten, Abgaben, Zöllen, Wechselkursen usw.. Erhöhen sich dieselben in der Zeit bis zur Auslieferung, behält sich KSU vor, die Preise spätestens bei der Verrechnung entsprechend anzupassen.

4.4       Erfolgt die Montage durch KSU oder durch einen von ihr bestimmten Lieferanten/Unterlieferanten, ver­pflichtet sich der Kunde, dass zum vereinbarten Montagetermin alle bauseitigen Vorarbeiten ausgeführt sind, welche eine reibungs­lose Montage gewährleisten. Dazu gehört die Fertigstellung der Bauarbeiten, die Bereit­stellung von Fundamenten, die Zuführung betriebsbereiter elektrischer Anschlüsse usw., sowie eine ausrei­chen­de Beleuchtung. Zusätzlich muss die freie Zufahrt und der Zugang zum Objekt gewährleistet sein. Wird die Montage durch Umstände verzögert oder unter­brochen, die nicht in der Verantwortung von KSU liegen, wird ein allfälliger Mehraufwand zusätzlich verrechnet.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1       Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung ab Fakturadatum innert 30 Tagen rein netto, ohne Skonto oder sonstiger Abzüge, zu erfolgen. Für Auftragswerte von Fr. 30'000.­­– und höher, gelten bei Lieferungen auf Termin folgende Zahlungsbedingungen. Das erste Drittel der Auftrags­summe ist bei Auftragserteilung ge­schul­det, wobei der Auftrag erst als erteilt gilt, nachdem die entsprechende Anzahlung geleistet wurde. Ein weiteres Drittel ist geschuldet bei Lieferung der Ware auf die Baustelle bzw. an den Kunden, spätestens aber zu einem festzulegenden Termin, wobei die Zahlung auch dann geschuldet ist, wenn die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Das letzte Drittel ist geschuldet nach der erfolgten Übergabe der installierten Anlage.

5.2       Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Besteller auch ohne Mahnung direkt in Verzug. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ist ein Verzugszins geschuldet. Der Zins berechnet sich nach dem am Sitz von KSU geltenden Kontokorrentzinssatz für Blankokredite plus 1 %. Darüber hinaus können Mahn­spesen erhoben werden.

5.3       Das Zurückbehalten der Zahlung der Schuld oder die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen gegenüber von KSU ist nicht erlaubt.

5.4       Aufträge werden von KSU unter der Voraussetzung angenommen, dass diese vollständig  Zahlungsfähig sind. Erweist sich diese Voraussetzung als unzutreffend, so behält sich KSU vor, eine hinreichende Sicherheit zu verlangen, oder nötigenfalls eine Barzahlung vor der Lieferung.

 

6. Lieferung / Nutzen und Gefahr

6.1       Nutzen und Gefahr bei einer Lieferung gehen in folgendem Zeitpunkt auf den Kunden über.
a) Bei Versand mit Transportmitteln durch KSU selbst und/oder durch einen von KSU beauftragten Spedi­teur: Sobald die Ware dem Kunden übergeben wurde.
b) Im Falle der Übernahme der Ware durch den Kunden oder auch durch einen vom Kunden bestimmten Spediteur: Im Zeitpunkt der Übernahme.

6.2       Allfällige Beanstandungen sind in jedem Falle anlässlich der Übernahme der Ware beim Spediteur, resp. bei der Transportunter­nehmung direkt und gleichzeitig zur Information bei KSU geltend zu machen.

6.3       Für den Fall, dass KSU aus Gründen, die vom Kunden zu verantworten sind, nicht fristgemäss liefern kann, behält sich KSU das Recht vor, die zu liefernde Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden einzulagern. Im Zweifelsfalle gilt als Liefertermin das Lieferdatum gemäss Auftragsbestätigung oder Werkvertrag.

6.4       Wurde eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens drei Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin vom Kunden abzurufen. Spätestens nach dieser Frist ist KSU berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Still­stand­schäden Rechnung zu stellen.

 

7. Lieferfristen / Lieferverzögerung und höhere Gewalt

7.1       Der vereinbarte Liefertermin wird nach Möglichkeit immer eingehalten. Er ist jedoch unverbindlich und kann verzögert sein, wenn zum Beispiel
a) ohne Verschulden durch KSU als Lieferant Ereignisse eintreten, die bei ihm oder seinen Unter­lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beein­trächtigen;
b) KSU die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden;
c) die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden;
d) oder als Folge von höherer Gewalt durch Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von KSU zu ver­tretende Ereignisse wie z.B. Streik, Brand, Energiemangel, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Liefe­ranten, Massnahmen von Behörden sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen und Lizenzen, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen.

7.2       Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Kunden kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Stellen von Entschädigungsansprüchen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.

7.3       Tritt der Kunde wegen Lieferverzug vom Kaufvertrag zurück, ist KSU berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

8. Ansichts-, Probe- und Konsignationslieferungen

Für Schäden, die Waren solcher Lieferungen erleiden, haftet der Kunde. KSU behält sich jederzeit ein Verfügungs- und Eigentumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko Domizil zurückzusenden, andernfalls erfolgt eine  Verrechnung.

 

9. Beanstandungen / Mängelrügen

Sendungen müssen sofort nach dem Erhalt kontrolliert werden. Beanstandungen und Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätestens innert acht Tagen nach Erhalt, bzw. nach der Entdeckung eines versteckten Mangels schriftlich an KSU mitgeteilt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Em­pfänger verpflichtet, bei der Post oder beim Spediteur ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen oder ein Nach­forschungsauftrag in Auftrag zu geben.

 

10. Garantie- Gewährleistungsbestimmungen

10.1     Jede Art von Garantieansprüchen hat der Kunde ausdrücklich bei KSU als solche geltend zu machen. KSU verpflichtet sich, alle Teile und Geräte, die während der Garantiezeit nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach seiner Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Transportierbare Geräte sind KSU nach Vorankündigung franko Domizil einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum von KSU und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Jede Haftung für Schadenersatzforderungen (insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden) sowie für Unkosten und Montagekosten wird wegbedungen. Fahr- oder Transportkosten, Ver­pa­ckun­gen, sowie Aus- und Einbaukosten gehen zulasten des Kunden. Die Garantiefrist beträgt, sofern im Angebot/Offerte respektive der Auftragsbestätigung nicht anders definiert, 12 Monate ab Lieferung/Erhalt/Montage/Übergabe.

10.2     Garantie für gebrauchte Güter
Die Garantiefrist für gebrauchte Güter beträgt maximal 6 Monate. Die Gewährleistung ist bei ge­brauch­ten Gütern wegbedungen.

10.3     Gewährleistung
Es gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach dem Erhalt respektive der Übergabe der Ware. Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe, wie nor­male Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen. Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus etc. ist die Gewährleistung vollständig wegbedungen.

10.4     Schadenersatzansprüche / Haftung
Jegliche Haftung von KSU wegen Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzug, Gewähr­leistung oder irgendwelchem anderen Rechtsgrund wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es beste­hen in keinem Fall Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn sowie andere Folgeschäden und indirekte Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden, also sowohl Personen- als auch Sach- und reinen Vermögensschäden, welche durch fehler­hafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Repa­ratur des Produktes durch den Kunden selbst verursacht wurden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1     Die gelieferten Gegenstände bleiben so lange Eigentum von KSU, bis der vereinbarte Preis mit allen zusätzlichen Kosten und Zinsen vollständig bezahlt ist. Die Gegenstände/Produkte dürfen bis zu diesem Zeit-punkt weder verpfändet, verkauft, verschenkt, noch ohne Bewilligung vermietet, anderen Ortes als am dafür vorgesehenen eingesetzt oder ausser Landes gebracht werden. KSU ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Firmensitz des Bestellers ins Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB) einzutragen.

11.2     Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich zu orientieren, wenn sein Domizil bzw.  Geschäftssitz wechselt oder Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände Anspruch erheben.

 

12. Schutzrechte

Alle technischen Unterlagen wie Abbildungen, Schemas, Pläne, Zeichnungen, Kostenvoranschläge usw. bleiben geistiges Eigentum von KSU und seiner Lieferanten. Diese dürfen weder kopiert, vervielfältigt, noch zur Fertigung des Projektes oder deren Bestandteile an Dritte weitergegeben werden. Alle technischen Unterlagen sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Notwendige Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

 

13. Rücksendung

Umtausch- und Rücknahmesendungen können nur nach vorgängiger Vereinbarung mit KSU unter den nach­stehenden Bedingungen erfolgen.

13.1     Sämtliche resultierenden Kosten aus Umtausch- und Rücknahmesendungen für Fracht, Kontrollen, Reinigung und Wiedereinlagerung usw. gehen zu Lasten des Kunden.

13.2     Rücksendungen werden nur in der Originalverpackung, bzw. einer der Originalverpackung ebenbürtigen Ver­packung angenommen. Die Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

13.3     Bei vereinbarten Rücksendungen mängelfreier Lieferung berechnet KSU für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von mindestens 10 % des Warennettowertes.

13.4     Durch Kunden beschädigte oder unverpackte Waren werden nicht zurückgenommen.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1     Erfüllungsort und Gerichtsstand sind durch das Domizil von KSU A-Technik AG bestimmt.

14.2     In jedem Fall ist schweizerisches Recht anwendbar.

 

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